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                           Margit V. Steimer  
                        Bearbeitungsservice

Aufgrund der Steuergesetzgebung will unser Staat von jedem, der in irgendeiner Form Einkünfte erzielt, entsprechende Auskünfte haben.

Unabhängig von der Umsatzhöhe, das Finanzamt verlangt in jedem Fall eine Art Rechnungslegung in schriftlicher Form.

Dies betrifft nicht nur Handwerksbetriebe und Unternehmen sondern auch Vereine, die immer wieder ihre Gemeinnützigkeit zu belegen haben.

Diese verzichten, aus welchen Gründen auch immer, häufig auf eine qualifizierte Buchhaltung.

Wer Verantwortung für einen Betrieb, ein Unternehmen oder einen Verein trägt, sollte jedoch zu jeder Zeit wissen,  wo er finanziell steht.

 

-Sind Sie über die finanzielle Situation  Ihres Betriebes/ Unternehmens/Vereines stets aktuell          informiert?

-Ist Ihre Buchhaltung auf dem neuesten Stand?

-Haben Sie Zeit für Ihre mit der Buchhaltung zusammenhängenden Schreibarbeiten?

Falls Sie nicht alle drei Fragen mit “ja” beantwortet haben, sollten Sie sich ansehen, was ich für Sie tun kann.