|
Aufgrund der Steuergesetzgebung will unser Staat von jedem, der in irgendeiner Form Einkünfte erzielt, entsprechende Auskünfte
haben.
Unabhängig von der Umsatzhöhe, das Finanzamt verlangt in jedem Fall eine Art Rechnungslegung in schriftlicher Form.
Dies betrifft nicht nur Handwerksbetriebe und Unternehmen sondern auch Vereine, die immer wieder ihre Gemeinnützigkeit zu
belegen haben.
Diese verzichten, aus welchen Gründen auch immer, häufig auf eine qualifizierte Buchhaltung.
Wer Verantwortung für einen Betrieb, ein Unternehmen oder einen Verein trägt, sollte jedoch zu jeder Zeit wissen, wo er
finanziell steht.
|